Rechtsprechung
RG, 03.08.1938 - VI 247/37 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Muß aus der Anfechtungserklärung nach § 143 BGB. hervorgehen, daß durch sie das Rechtsgeschäft von Anfang an beseitigt werden soll? 2. Setzt der Tatbestand des § 119 Abs. 2 BGB. einen Irrtum über die Eigenschaften des anderen Vertragsteils voraus? 3. Unter welchen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 158, 166
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 17.03.1994 - IX ZR 174/93
Geschäftsgrundlage einer Bürgschaftsverpflichtung; Pflichten des Gläubigers bei …
Allerdings ist bei der Annahme, die Geschäftsgrundlage einer Bürgschaft sei weggefallen, besondere Vorsicht geboten, weil der Bürge nach § 765 BGB einseitig und uneingeschränkt das Risiko der Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners übernimmt, während der Gläubiger nur begünstigt wird (RGZ 146, 376, 379 f; 158, 166, 172 und 175; BGHZ 88, 185, 191 [BGH 14.07.1983 - IX ZR 40/82];… BGH, Urt. v. 9. Oktober 1974 - VIII ZR 190/73, WM 1974, 1127, 1128 unter II; v. 13. Mai 1993 - IX ZR 166/92, WM 1993, 1233 [BGH 13.05.1993 - IX ZR 166/92]). - BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50
Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung
Bereits das Reichsgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung (RGZ 141, 212 [216 ff]; 158, 166 [172 ff]; 160, 257 [265 ff]) eine Berücksichtigung des Fortfalls der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nur dann anerkannt, wenn mit Rücksicht auf den Geschäftszweck das Festhalten an dem Vertrag nach Treu und Glauben dem Verpflichteten nicht mehr zugemutet werden kann, und der oberste Gerichtshof ist in dieser Richtung noch weitergegangen, indem er die Durchbrechung des obersten Grundsatzes der Vertragstreue unter diesem Gesichtspunkt nur zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Ergebnisse zugelassen hat (CGKZ 1, 62 [71]; 386 [394]; 2, 202 [209]). - OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 4 U 56/08
Unterlassungsanspruch eines ehemaligen RAF-Terroristen zur Verbreitung seines …
Die irrige Vorstellung über die Geschäftsgrundlage oder nicht voraussehbare Veränderungen derselben rechtfertigen es für sich gesehen nicht, ein Rechtsgeschäft ganz oder teilweise als unwirksam anzusehen (RGZ 160, 349 [357]; RGZ 158, 166 [175]).
- BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84
Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage - …
Das ist jedoch nicht erforderlich, wenn nur erkennbar ist, daß der Erklärende das Geschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten lassen wolle (BGH Urteil vom 28. September 1954 - I ZR 180/52 - LM § 119 BGB Nr. 5; RGZ 158, 166, 168). - BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der …
Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345). - BGH, 03.04.1952 - IV ZR 136/51
Versorgungsvertrag
Die Veränderung muß so sein, daß unter Berücksichtigung der Entstehung und Art der Verpflichtung (RG in DJ 38, 1561) das Festhalten des Beklagten am Vertrag ein Verstoß gegen Treu und Glauben wäre (RGZ 158, 166 [175]). - BGH, 07.10.1971 - VII ZR 177/69
Voraussetzungen für die wirksame Anfechtung eines Werklieferungsvertrags - …
In Rechtsprechung und Schrifttum ist seit langem anerkannt, daß hierzu zwar der Gebrauch des Wortes "anfechten" nicht erforderlich ist, daß eine Erklärung aber nur dann als Anfechtung angesehen werden kann, wenn aus ihr unzweideutig der dem Anfechtungsgegner erkennbare Wille hervorgeht, das Rechtsgeschäft wegen des Willensmangels rückwirkend zu beseitigen (BGH LM Nr. 5 und 17 zu § 119 BGB; BB 1965, 305; RGZ 158, 166, 168; RG JW 1936, 2065; RGRK (11.) Anm. 2; Soergel/Hefermehl (10.) Anm. 1; Staudinger/Coing (11.) Anm. 3 je zu § 143 BGB). - BGH, 15.01.1969 - VIII ZR 239/66 Es kommt darauf an, ob das Festhalten des Vertragsgegners an dem unter anderen Vorstellungen geschlossenen Vertrage gegen Treu und Glauben verstößt und die Aufrechterhaltung des Vertrages mit den vereinbarten Inhalt für den Vertragsgegner unzumutbar ist (Urteil des erkennenden Senats vom 12. April 1960 - VIII ZR 137/59 - LM BGB § 119 Nr. 8; RGZ 158, 166, 175).
- BGH, 09.03.1959 - VII ZR 90/58
Rechtsmittel
Dieser Beurteilung ist im Ergebnis zuzustimmen, ohne daß es eines Eingehens auf die Frage bedarf, welche besonderen Anforderungen zu stellen sind, um den Burgen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage aus seiner Verbindlichkeit zu entlassen (vgl. insoweit RGZ 146, 376, 379 f; 158, 166, 172; 163, 91, 99). - BGH, 28.09.1954 - I ZR 180/52
Rechtsmittel
Es kann je nach den Umständen durchaus genügen, wenn eine nach dem objektiven Erklärungswert der Willensäusserung übernommene Verpflichtung "bestritten" oder "nicht anerkannt" oder wenn ihr "widersprochen" wird (RGZ 48, 218 [221]; 65, 86 [88]; 158, 166 [168]; RG GruchotBeitr 50, Beilageheft Nr. 65 S. 892 f, Nr. 70 S. 908 f; RG WarnRspr 1908 Nr. 595 S. 471). - BGH, 26.06.1975 - II ZR 35/74
Entstehen einer Wechselverpflichtung - Gutgläubiger Erwerb der Rechte aus einem …
- BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
- OLG Stuttgart, 12.11.1982 - 8 W 438/82
Ausschlagens des Erbes in der irrigen Annahme der Annahme durch Nacherben
- BGH, 30.01.1980 - VIII ZR 45/79
Bürgschaft für Zusatzkredit
- BGH, 25.02.1960 - VII ZR 17/59
Feindvermögensbeschlagnahme und Bürgschaft
- BGH, 26.04.1965 - VIII ZR 83/63
Klage auf Erfüllung eines Kaufvertrages über Butter - Verweigerung der Bezahlung …
- BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 541/78
- BGH, 23.06.1967 - V ZR 10/66
Wiedereintragung als Eigentümer ins Grundbuch durch Grundbuchberichtigung - …
- BGH, 05.05.1977 - IX ZR 11/73
Rechtsmittel
- BGH, 10.10.1956 - V ZR 39/55
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- BGH, 24.11.1953 - I ZR 230/52
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- BGH, 08.10.1953 - IV ZR 46/53
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- BGH, 30.01.1963 - V ZR 78/61
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